Bedingungen für die Nutzung unserer Website und Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen oak-muse (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Betonarbeiten und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Die im Angebot enthaltenen Angaben zu Preisen, Leistungsumfang und Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisänderungen durch Materialpreisschwankungen nach Vertragsschluss werden gesondert vereinbart.
Die Zahlung erfolgt wie folgt:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart:
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Normen aus. Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch von Witterungsbedingungen und Materialverfügbarkeit abhängig.
Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu sorgen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erkannte Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Abnahme. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Behebung von Mängeln, die auf fehlerhafte Materialien oder Ausführung zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit dem Einbau geht das Eigentum auf den Auftraggeber über, sobald die entsprechende Zahlung geleistet wurde.
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und zum Zweck der Vertragserfüllung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Linz, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024